Polizei-Regelwerk

  • Regelwerk der Polizei

    *Letze Anpassung 31.12.2020

    Grundregeln

    1 Verhalten gegenüber anderen Mitspieler


    1.1 Der Beamte ist Freund und Helfer und sollte sich auch so verhalten

    1.2 Der Beamte hat sich an die Gesetze zu halten und diese auch durchzusetzten

    1.3 Es ist der Leitstelle/ Einsatzleitung folge zu leisten

    1.4 Wenn ein Beamte aufgefordert seinen Dienstmarke (F11) zu zeigen hat er dieser Forderung nachzugehen, die SEK und Kripo Beamten sind von dieser Regelung ausgenommen



    2 Kommunikation


    2.1 Der Beamte hat sich während seiner Dienstzeit in den Streifen Channel des Teamspeaks aufzuhalten

    2.2 Bei Dienstbeginn hat sich der Beamte in der Leitstelle mit Rang und Namen zu melden, beim Dienstende hat sich in der Leitstelle abzumelden

    2.3 Um mit dem Kameraden zu Kommunizieren wird die Whisperlisten im TeamSpeak genutzt, sieh Forum Beitrag

    2.4 Während eines Großeinsatz haben sich alle betroffenen Streifen im Großeinsatzchannel einzufinden

    2.5 Der Polizist hat auf dem TeamSpeak in seinem Namen auch seinen Rang zu schreiben (siehe an Beispiel "[10] Sterling Archer")


    3 Situationen
    3.1 RP-Situation

    3.1.1 Eine RP Situation wird durch ansprechen einer anderen Partei und dem einsetzten der Fahrzeugkontrollensirene eröffnet

    3.1.2 Der Einsatz von Taser, Betäubungsgewehr und Gummigeschossen sind erlaubt und führen nicht zu einer Gefechtssituation

    3.2 Gefechtssituation

    3.2.1 Eine Gefechtssituation wird durch das Aussprechen eines "Schusscalls" von den Beamten oder der Gegenerpartei eröffnet. Dieser muss eine Reaktionszeit von 10 Sekunden gegeben werden

    3.2.2 Nach der Reaktionszeit darf tödliche Munition eingesetzt werden.

    Ingame Regeln


    1 Streifendienst

    1.1 Der Beamte hat in dem ihm von der Leitstelle zugewiesenen Gebiet zu patrouillieren

    1.2 Eine Streifenbesatzung besteht aus mindestens zwei Beamten (ab Rang 2), ab dem Rang 4 (Polizeihauptmeister) ist es erlaubt alleine eine Streife zu besetzten.

    1.3 Während der normalen Streife ist das Riotgear abzulegen

    1.4 Im Streifendienst werden nicht tödliche Waffen bevorzugt

    1.5 Der Leitstelle ist der aktuelle Status der Streife mitzuteilen (auf Streife, Kontrolle, Verfolgung, in HQ, in Verhör etc.)

    1.6 Wenn es die Situation erfordern können auch Luftstreifen gebildete werden

    1.7 Für Luftstreife wird ein Hummingbird eingesetzt


    2 Safezonen

    21 Taser und Betäubungsgewehre dürfen in Safezonen geführt und benutzt werden. Sind aber geholstert zu tragen und nur im Notfall einzusetzen

    2.2 Ausnahmen und Sonderregelungen können von der Leitstelle ausgegeben werden (erhöhte Gefahrenlage o. Ä.)

    2.3 Regel 2.1 tritt außer Kraft wenn sich ein Feuergefecht o. Ä. in eine Safezone verlegt. Der Schutz der Unbeteiligten steht dabei aber an erster Stelle


    3 New Life

    3.1 Jeder Beamter hat nur ein Leben und darf nach seinem Tod nicht mehr an einer RP- oder Gefechtssituation teilnehmen

    3.2 Wird der Beamte wiederbelebt kann er an den jeweiligen Situation weiter teilnehmen

    3.3 Der Beamte hat sich nach seinem Wiedereinstieg nicht der laufenden Situation zu nähern, in der er gestorben ist (mind. 3 km abstand)


    4 Waffeneinsatz

    4.1 Waffen sollen mit Herz und Verstand eingesetzt werden

    4.2 Es wird empfohlen nicht tödliche Munition zu bevorzugen

    4.3 Waffen sind generell gesenkt oder geholstert zu tragen

    4.4 Beamte mit Rekrutenrang haben keine scharfen Waffen während dem Streifendienst zu führen. Ausnahmen können von der Leitstelle oder dem Einsatzleiter erteilt werden

    4.5 Der Beamte hat nur die Waffen zu führen die für seinen Rang vorgesehen sind. Ausnahme gilt bei erhöhter Defconstufe.

    4.6 Scharfschützengewehre dürfen nur mit der gültigen Ausbildung "Scharfschütze" erworben werden. (Auch bei erhöhter Defconstufe gilt diese Regel)

    4.7 SEK Waffen sind dem SEK vorbehalten. Diese werden auch nur von SEK Beamten erworben. (Auch bei erhöhter Defconstufe gilt diese Regel)

    4.8 Waffen können von SEK Beamten an Beamte verteilt werden, wenn diese sich in der SEK-Streife befinden oder es von der Leitstelle/Einsatzleiter genehmigt wird.

    4.9 Wenn Waffen von der Leitstelle oder dem Einsatzleiter verteilt werden, müssen diese nach Abschluss der Situation wieder abgegeben werden. Falls dies nicht erfolgt, so wird eine sofortige Degradierung erfolgen falls dies für notwendig erachtet wird.


    5 Funkdisziplin

    5.1 Der Funkdisziplin ist stets folge zu leisten

    5.2 Unnötige Kommentare oder Funksprüche sind untersagt

    5.3 Abhandlungen finden sich unter dem Ordner Funkdisziplin


    6 Fahrzeuge
    6.1 Währen dem Streifendienst sind ungepanzerte Fahrzeuge vorgeschrieben Ausnahmen können von der Leitstelle oder durch die DEFCON stufe erlaubt werden

    6.2 Die Signalanlage und das Blaulicht ist nur bei Einsatzfahrten zu verwenden oder um ein Fahrzeug anzuhalten

    6.3 Gepanzerte Fahrzeuge können ausgeparkt werden, wenn es die Leitstelle oder der Einsatzleiter erlaubt

    6.4 Der Beamte darf nur die Fahrzeuge führen für die er die nötige Ausbildung abgeschlossen hat. Ausnahmen können von der Leitstelle, der Einsatzleitung oder dem ihm überstehenden Streifenkollegen erteilt werden

    6.5 Die Polizei besitzt das Recht einen Hunter, Strider, Hellcat (EMP) oder ein Hunter HMG auszuparken wenn gepanzerte Fahrzeuge von Zivilisten gefahren werden.


    7 Bewaffnete Fahrzeuge

    7.1 Die Nutzung der Fahrzeuge kann nur die Leitstelle oder der Einsatzleiter erteilen

    7.2 Bewaffnete Fahrzeuge sollten nur mit Herz und Verstand eingesetzt werden

    7.3 Wenn ein feindliches bewaffnetes Fahrzeug aufgefunden wird, ist dies der Leitstelle mitzuteilen

    7.4 Bewaffnete Fahrzeuge sind nur gegen gepanzerte oder bewaffnete Fahrzeuge einzusetzen. Ausnahmen sind offene Fahrzeuge mit Schützen/MG-Schützen (Offroader, Quillin, Prowler, ) und Fahrzeuge die bei schwer Kriminellen Handlungen (Geiselnahme, Bankraub, Gefängnisausbruch, Gefängnistransport) eingesetzt werden

    7.5 Das missbrauchen der bewaffneten Fahrzeuge ist strengstens untersagt und kann zu einer sofortigen Degradierung führen

    7.6 Bei zu häufiger Nutzung können bewaffnete Fahrzeuge gesperrt werden


    8 Helikopter

    8.1 Eine Helikopterstreife kann nach ermessen der Beamten eingesetzt werden oder wenn taktisch sinnvoll und durch die Leitstelle genehmigt

    8.2 Bei Personalmangel kann diese Streife auch von der Leitstelle übernommen werden

    8.3 Campen oder stumpfes abfliegen von illegalen Routen ist untersagt

    8.4 Die Helistreife wird bei Gefechtssituationen als Spotter eingesetzt

    8.5 Als Streifenhelikopter wird der Hummingbird bevorzugt

    8.6 Hellcat und Ghosthawk können, mit einstimmung der Leitstelle oder Einsatzleiter, eingesetzt werden


    9 Sondersituationen

    9.1 Gefängnis/ Gefangenenstransport

    9.1.1 Ein Gefangenentransport ist ab vier Beamten vorgeschrieben

    9.1.2 Dieser darf mittels gepanzerten Fahrzeugen begleitet werden.

    9.1.3 Wenn der Gefangene zu einer bekannten kriminellen Organisation angehört oder Morddrohungen gegen Beamte ausspricht, dürfen auch bewaffnete Fahrzeuge eingesetzt werden. Zu beachten ist hierbei 7.2

    9.2 Bankraub

    9.2.1 Bei einem Bankraub haben sich alle Polizisten im (hier beliebiges HQ einfügen) schnellstmöglich einzufinden

    9.2.2 Bei Beginn ist eine Sicherheitszone von 2 km um das Bankgelände zu errichten.

    9.2.3 Während eines Bankraubs wird in erster Linie versuch die Situation ohne den Einsatz von tödlichen Mitteln zu verhindern. Hierbei sollte immer ein Verhandlungspartner bereitstehen. Dieser sollte wenn möglich die Notrufzentrale besetzen um evtl. Forderungen annehmen zu können.

    9.2.4 Sollten die Verhandlungen scheitern ist das Ziel die Räuber, wenn möglich, gefangen zu nehmen.

    9.3 Geiselnahmen

    9.3.1 Das oberste Ziel ist die Geisel zu befreien

    9.3.2 Bei einer Geiselnahme hat der Einsatzleiter die Notrufzentrale zu übernehmen, um die Forderungen der Geiselnehmer entgegennehmen zu können

    9.3.3 Es wird versucht einen Kompromiss mit den Geiselnehmern zu vereinbaren, wobei die Forderung gegen null geht

    9.4 Razzien

    9.4.1 Razzien bei Häusern (Hausdurchsuchung)

    9.4.1.1 Darf erst ab 5 Beamten durchgeführt werden

    9.4.1.2 Der Hausbesitzer muss vor der Türöffnung kontaktiert werden

    9.4.1.3 Ihm muss eine Reaktionszeit von 5 Minuten gegeben werden

    9.4.1.4 Sollte der Besitzer sich nicht melden darf die Tür aufgebrochen werden

    9.4.1.5 Illegale Gegenstände müssen per LKW in ein HQ abtransportiert und dort beschlagnahmt werden


    10 Sperrzonen

    10.1 Sperrzonen müssen um das Zentrale Gebiet einer Gefechtssituation errichtet werden

    10.2 Alles was sich in der Sperrzone befindet wird als feindlich eingestuft

    10.3 Zivilisten muss eine Fluchtzeit von 30 Sekunden gegeben werden. Dies gilt nicht wenn diese an der aktuellen Situation teilnehmen

    10.4 Die Sperrzone muss nach Beendigung der Situation wieder entfernt werden


    11 Hundeführer
    11.1 Der Hund kann nur von einem Ausgebildeten Hundeführer beansprucht werden

    11.2 Nur Beamte mit herausragenden Leistungen können für die Hundeführerausbildung vorgeschlagen werden

    11.3 Der Hund darf hauptsächlich für RP Situationen Eingesetzt werden

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