Strafgesetzbuch

  • StGB Altis

    §1 Allgemeines


    §1.1 Beleidung

    Das Beleidigen einer Person in Form von Schimpfwörtern, Kraftausdrücken oder anderweitigen,

    ehrverletzenden Worte.

    100 000 Bußgeld

    §1.2 Bedrohung

    Drohungen jedweder Art in Wort, Schrift oder Tat gegenüber einer anderen Person

    50 000 Bußgeld

    §1.3 Morddrohung

    Die Androhung einer gewaltsamen Tötung gegenüber einer anderen Person.

    75 000 Bußgeld

    §1.4 Körperliche Gewalt

    Misshandlung oder Schädigen der Gesundheit einer anderen Person.

    150 000 Bußgeld

    §1.5 Sachbeschädigung

    Rechtswidrig eine fremde Sache beschädigen oder zerstören; das nicht nur vorübergehende

    Verändern des Erscheinungsbildes einer fremden Sache.

    50 000 Bußgeld


    §2 Kriminalvergehen (alleinige Planung 50% der Geldbuße/Haft)



    §2.1 Mord


    Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen

    Beweggründen, heimtückisch oder grausam mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat

    zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    2 000 000 Bußgeld oder 25 Minuten (u.a. automatisiert)

    §2.2 Bewaffneter Raubüberfall


    Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib

    oder Leben eine fremde Sache in der Absicht wegnehmen oder die Sache sich oder einem Dritten

    rechtswidrig zuzueignen.

    150 000 Bußgeld oder 15 Minuten

    §2.3 Versuchter Diebstahl


    Der Versuch eine fremde, bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, die Sache sich

    oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen

    20 000 Bußgeld

    §2.4 Diebstahl


    Eine fremde, bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, die Sache sich oder einem

    Dritten rechtswidrig zuzueignen.

    50 000 Bußgeld

    §2.5 Staatsbankraub


    Nicht autorisiertes Eindringen auf das Gelände und/oder gewaltsames Öffnen des Tresors der

    Staatsbank zum Zwecke der Bereicherung.

    800 000 Bußgeld oder 30 Minuten

    §2.6 Geiselnahme


    Freiheitsberaubung gegen den Willen der entführten Person.

    500 000 Bußgeld oder 30 Minuten

    §2.7 Fahrlässige Tötung

    Das Verursachen des Todes eines Menschen aus Fahrlässigkeit (alles andere abseits §2.1)

    250 000 Bußgeld oder 15 Minuten

    §2.8 Belagern einer Stadt


    Das gewaltsame Belagern einer Stadt/Siedlung zum Zwecke der Zugangsbeschränkung für andere

    Parteien/Fraktionen.

    300 000 Bußgeld oder 30 Minuten

    §2.9 Angriff auf ein HQ


    Versuchtes oder erfolgtes Eindringen in ein Fraktionshauptquartier mit Waffengewalt.

    600 000 Bußgeld oder 30 Minuten

    §2.10 Flucht aus der Haft


    Vollzogene Flucht/Fluchtversuch aus einer Vollzugsanstalt während eines Haftaufenthaltes.

    300 000 Bußgeld und +10Minuten auf die aktuelle Haftstrafe drauf

    §2.11 Einbruch


    Gewaltsames oder anderweitig erzwungenes Eindringen entgegen des Willens des Besitzers in fremdes

    Wohn-/Lagereigentum.

    100 000 Bußgeld oder 10 Minuten

    §2.12 Terroranschlag


    Kriminelle Gewaltaktion gegen Menschen oder Sachen (z.B. Morde, Entführungen, Attentate und

    Sprengstoffanschläge), mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen.

    1 000 000 Bußgeld oder 30 Minuten

    §3 Waffengesetz (WaG)


    §3.1 Besitz einer nicht waffenscheinkonformen Waffe Kategorie I


    Alle Waffen bis zu einem Kaliber von 6.5mm welche nicht durch die Waffenlizenz erworben werden

    können.

    100 000 Bußgeld oder 10 Minuten

    §3.2 Besitz einer nicht waffenscheinkonformen Waffe Kategorie II


    Alle Waffen bis zu einem Kaliber von 7.62mm welche nicht durch die Waffenlizenz erworben werden

    können.

    200 000 Bußgeld oder 20 Minuten

    §3.3 Besitz einer nicht waffenscheinkonformen Waffe Kategorie III


    Alle Waffen ab einem Kaliber von 7.62mm aufwärts oder leichten/schweren Maschinengewehren (z.B.

    MK200, RPK, etc.)

    500 000 Bußgeld oder 50 Minuten

    §3.4 Tragen von Waffen in Sicherheitsbereichen/Safezones


    Das offene, sichtbare Führen von jedweden Waffen in markierten Safezones

    50 000 Bußgeld

    §3.5 Beschuss von Zivilisten oder Fahrzeugen


    Die mutwillige Anwendung von Schusswaffengewalt mit dem Ziel, Menschen oder deren Fahrzeugen zu

    schädigen.

    150 000 Bußgeld oder 15 Minuten

    §3.6 Beschuss auf Städte, Siedlungen oder Safezones


    Die mutwillige Anwendung von Schusswaffengewalt mit dem Ziel, Gebäude oder Einrichtung zu

    schädigen.

    150 000 Bußgeld oder 15 Minuten


    §4 Straßenverkehrsordnung (StVO)



    §4.1 Fahren ohne Führerschein 50 000

    §4.2 Unfallverursacher 25 000

    §4.3 Geschwindigkeitsüberschreitungen automatisiert

    §4.4 Gefährliche Fahrweise (z.B. Fahren ohne Licht bei Dunkelheit) 15 000

    §4.5 Fahrerflucht 50 000

    §4.6 Falschparken automatisiert

    §4.7 Alkohol/Drogen am Steuer 50 000

    §4.8 Besitz illegaler Fahrzeuge (vgl. §4.10) 250 000 oder 25 Minuten

    §4.9 Nutzung illegaler Steuerungssoftware (Chips)

    Bei einer Illegalen Fahrzeug Modifikation kann die Modifikation von dem Beamten entfernt werden.

    Stufe 1 100 000 Bußgeld

    Stufe 2 250 000 oder 5 Minuten

    Stufe 3 500 000 oder 10 Minuten

    Stufe 4 700 000 oder 15 Minuten

    Stufe 5 850 000 oder 25 Minuten

    §4.10 Illegale Fahrzeuge: Hunter, Strider, Ifrit, Jeep HMG, Radpanzer Gorgon

    §4.11 Tempolimits, wenn keine Geschwindigkeit Tafel vorhanden ist gelten:

    1) Safezone: 30km/h

    2) Innerorts: 50km/h

    3) Außerorts, Landstraße/Feldweg (weiß/braun): 80km/h

    4) Außerorts, Bundesstraße (orange): 150km/h

    5) Grenzposten und Todeskurve: 25km/h

    §5 Luftverkehrsordnung (LuVO)

    §5.1 Fliegen ohne Fluglizenz 100 000

    §5.2 Fliegen in Flugverbotszonen 150 000

    §5.3 Besitz illegaler Luftfahrzeuge 1 000 000

    §5.4 Gefährdung des Flugverkehrs (z.B. Flugbetrieb ohne Kollisionslichter) 150 000

    §5.5 Landen auf nicht ausgewiesenen Flächen 50 000

    §5.6 Illegale Luftfahrzeuge: Kampfhubschrauber Kaiman

    §6 Illegale Güter und Substanzen

    §6.1 Besitz von Drogen in kleinen Mengen bis 5 Einheiten (5 KG) 25 000

    Ab 6 Einheiten (6 KG) gilt der besitzt von einer Grossen menge 250 000

    §6.2 Besitz von Drogen zur Verkaufsabsicht (ab 5 Einheiten) 500 000 oder 15 Minuten

    §6.3 Besitz illegaler Gegenstände 250 000 oder 25 Minuten

    §6.4 Als Drogen werden die aufgelisteten Güter Gemeint und deren Vorprodukte: LSD Pillen, Marijuana, Kokain, Heroin, Crystal Meth, Froschbeine

    §6.5 Illegale Güter: Dinoknochen, Fraktionsbeschränkte Gegenstände, Schwarzpulver, Schmutziges Uran, Starkbier

    §7 Schutz der Exekutiven


    §7.1 Bedrohung von Beamten


    Drohungen jedweder Art in Wort, Schrift oder Tat gegenüber einem Beamtem.

    100 000 Bußgeld

    §7.2 Beleidigung von Beamten


    Das Beleidigen eines Beamten in Form von Schimpfwörtern, Kraftausdrücken oder anderweitigen,

    ehrverletzenden Worte.

    75 000 Bußgeld

    §7.4 Angriff auf Beamte


    Tätlicher Angriff, wie Schlag, Hieb, Tritt oder anderweitige physische Einwirkung auf Beamte.

    150 000 Bußgeld oder 10 Minuten

    §7.5 Beschuss auf Beamte


    Schussabgabe mit dem Ziel, einen Beamten zu treffen. Dies beinhaltet auch den Beschuss von

    Dienstfahrzeugen mit Beamten als Insassen.

    250 000 Bußgeld oder 20 Minuten

    §7.6 Fahrlässige Tötung/Mord eines Beamten


    Das Verursachen des Todes eines Beamten aus Fahrlässigkeit.

    2 500 000 Bußgeld oder 30 Minuten

    §7.7 Widerstand gegen die Staatsgewalt


    Das bewusste oder unbewusste Entziehen der staatlichen Kontrolle, Zugriffs oder Maßnahmen.

    u.a. Flucht vor der Polizei, unkooperatives Verhalten bei Verhaftung, etc.

    150 000 Bußgeld oder 15 Minuten

    §7.8 Unerlaubtes Betreten einer Sperrzone/HQ


    Das unbefugte/nicht autorisierte Betreten einer Sperrzone, Sperrfläche, Polizeihauptquartiers über

    Land/Luft/See.

    75 000 Bußgeld

    §7.9 Geiselnahme eines Beamten


    Freiheitsberaubung gegen den Willen des entführten Beamten.

    800 000 Bußgeld oder 35 Minuten

    §7.10 Stehlen von Polizeifahrzeugen/-luftfahrzeugen


    Das Aufbrechen/Kurzschließen, sowie/oder unautorisierter Nutzung von staatlichen

    Fahrzeugen/Luftfahrzeugen.

    150 000 Bußgeld oder 15 Minuten

    Das definitive Bussgeld liegt im ermessen des Beamten.

    Der Maximale zu Bezahlende Betrag beträgt 8 000 000 $ (ab einer Strafe über 8 000 000 $ wird der Bürger in das Gefängnis gebracht)

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